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Deutsche
Bahn stärkt Kundenrechte im Fernverkehr
Frankfurt
am Main (ots) - Neu ab 1. Oktober: Rechtsverbindlicher Anspruch
auf Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises im Verspätungsfall
/ Pauschalbeträge für Benutzer von Zeitkarten und BahnCard 100
/ 16 000 Mitarbeiter geschult
Die Deutsche
Bahn hat heute in Frankfurt am Main wichtige Details ihrer Kundencharta
für den Fernverkehr vorgestellt. Zentrales Thema war die rechtsverbindliche
Entschädigung im Verspätungsfall, die Kunden des Fernverkehrs
ab dem 1. Oktober erhalten. Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand
Personenverkehr: "Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Aus
diesem Grund haben wir die Kundenrechte deutlich verbessert. Wurden
bisher unsere Fahrgäste im Fernverkehr bei Verspätungen auf Kulanzbasis
entschädigt, besteht künftig ein Rechtsanspruch."
Die DB-Kunden
erhalten damit erstmals eine einheitliche und rechtsverbindliche
Zusage auf Entschädigung, wenn ihre Fernverkehrsreise über 60
Minuten verspätet endet und die Bahn für die Ursachen der Verspätung
verantwortlich ist. Diese Zusage gilt nicht nur für Verspätungen
eines einzelnen Zuges, im Gegensatz zur bisherigen Kulanzregelung
umfasst die zukünftige Leistung der Bahn die gesamte Reisekette
im Fernverkehr einschließlich eines eventuellen Zugausfalls.
Der Reisende
erhält im Verspätungsfall eine so genannte Gutscheinkarte. Diese
wird ihm unmittelbar im Zug oder während der nächsten zwei Tage
am Service Point und im DB ReiseZentrum ausgehändigt. Die Gutscheinkarte
kann er innerhalb eines Monats zusammen mit der betreffenden Fahrkarte
im DB ReiseZentrum oder einer DB Agentur vorlegen. Kauft er sofort
eine neue Fahrkarte, wird die Entschädigungssumme mit dem Fahrpreis
verrechnet. Andernfalls wird ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb
von 12 Monaten beim Kauf einer Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte
verrechnet werden kann.
Der Reisende
erhält zwanzig Prozent des für die von der Verspätung betroffenen
Strecke bezahlten Fahrpreises als Entschädigung. Der Mindestbetrag
liegt bei fünf Euro. Für Kunden mit Zeitkarten und BahnCard 100
bietet die Bahn eine pauschale Entschädigung an, die sich an dem
durchschnittlichen Preis einer Fahrt mit diesen Karten orientiert:
Zeitkarteninhaber erhalten fünf Euro in der 2. und 7,50 Euro in
der 1. Klasse, BahnCard 100-Kunden zehn Euro in der 2. und 15
Euro in der 1. Klasse.
Reisende im
ICE-Sprinter bekommen zusätzlich bereits nach einer Verspätung
von über 30 Minuten den ICE-Sprinter-Aufpreis als Gutschein erstattet
(2. Klasse: 10 EURO; 1. Klasse: 15 EURO). Für Kunden im Nachtreiseverkehr
wird die Entschädigung ab einer Verspätung von über 120 Minuten
angeboten.
Kann der Kunde
seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt
die Bahn die Kosten für Taxifahrt oder Übernachtung in Höhe von
maximal 80 Euro. Bisher galt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.
An der Ausarbeitung
der Kundencharta haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen sowie für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
intensiv mitgearbeitet.
Die bahninterne
Umsetzung der Charta wurde umfassend vorbereitet. Allein in den
letzten drei Monaten hat die Bahn 16.000 Mitarbeiter zum Thema
Kundenrechte im Fernverkehr geschult.
Zusätzlich
zu den Leistungen bei Verspätungen umfasst die Kundencharta im
Fernverkehr weitere Serviceversprechen der Bahn. Dazu gehören
unter anderem die Themen Reiseinformation, Service im Zug und
einfacher Fahrkartenkauf. Dr. Rausch: "Mit der Kundencharta setzt
die Bahn ihren Weg zu mehr Service und Qualität konsequent fort.
Die Position der Bahn gegenüber Auto und Flugzeug wird damit deutlich
gestärkt."
Ab dem 14.
September steht die Bahn ihren Kunden unter der Rufnummer 01805
788 015 (12 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz) täglich von 6
bis 22 Uhr für Fragen zum Thema Kundencharta zur Verfügung.
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