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Fahrgäste
fordern Gerechtigkeit / Bundesrat berät Initiative zur Stärkung
der Fahrgastrechte
München (ots)
- Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik berät am kommenden
Freitag der demokratische Gesetzgeber über die Verbesserung der
Rechte der Fahrgäste. Der Bundesrat behandelt einen Gesetzentwurf
zur Stärkung der Fahrgastrechte, der vom Land Nordrhein-Westfalen
eingebracht wurde. Dieser soll die auf das Jahr 1870 zurückreichende
und zuletzt im September 1938 verschärften Bestimmungen ablösen,
nach denen Fahrgästen der Eisenbahnen im Fall von Verspätungen
und Zugausfällen keinerlei Rechte zustehen.
"Es ist dem
demokratischen Deutschland unwürdig, dass die Rechte der Fahrgäste
bis heute durch eine Verordnung aufgehoben sind, deren Ermächtigung
die Unterschrift "Adolf Hitler" trägt", erklärt Rainer Engel,
Rechtsreferent des Fahrgastverbandes PRO BAHN. "Wir schämen uns,
wenn wir Fahrgästen erklären müssen, warum sie keine Rechte haben."
Bisher stehen
Fahrgästen Rechte nur zu, wenn diese von den Unternehmen freiwillig
eingeräumt werden. Beispielsweise hat die Deutsche Bahn AG sich
seit Oktober 2004 verpflichtet, bei großen Verspätungen einen
minimalen Ausgleich zu zahlen. "Ein Recht auf Erstattung von 20
Prozent des Fahrpreises bietet die DB Fahrgästen, die stundenlang
im ICE festgesessen haben. Die meisten Fahrgäste gehen bei Verspätungen
aber leer aus. "Es ist einem Rechtsstaat unwürdig, dass der Gesetzgeber
allein den Verkehrsunternehmen überlässt, welche Rechte sie ihren
Fahrgästen einräumen," so Engel. "Da das Gesetz den Unternehmen
bisher keine Gewährleistung ihrer Fahrpläne abverlangt, kann kein
Gericht nachprüfen, ob die freiwillig geleisteten Zahlungen auch
gerecht und ausreichend sind."
Außerhalb
der Eisenbahnen schreibt der Gesetzgeber den Verkehrsbetrieben
ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Rechtsverordnung vor.
"Diese Rechtskonstruktion aus der Zeit der Monopolwirtschaft passt
nicht in unsere heutige Wirtschaftsordnung", so Engel. "Alle anderen
Unternehmen müssen ihre Geschäftsbedingungen durch die Gerichte
kontrollieren lassen."
Der Fahrgastverband
PRO BAHN hat den Bundesrat aufgefordert, die Rechte der Fahrgäste
demokratisch legitimiert, rechtsstaatlich überprüfbar und im Einklang
mit der geltenden Wirtschaftsordnung neu zu regeln.
"56 Jahre
nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erwarten jetzt auch die Fahrgäste
des öffentlichen Verkehrs vom Gesetzgeber, als mündige Bürger
und gleichberechtigte Träger von Rechten anerkannt zu werden.
" so Engel.
Alle Fahrgäste
können sich über ihre Rechte unter www.fahrgast-rechte.de informieren.
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